CSR-Berichtspflicht: Nachhaltigkeitsexpert*innen gebraucht!

BUNDESTAG VERABSCHIEDET GESETZ ZUR CSR-BERICHTSPFLICHT

Es gilt als Meilenstein der nachhaltigen Entwicklung: Der Bundestag verabschiedete im März diesen Jahres das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben bereits 2014 eine Richtlinie hierzu verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie); nun wurde das ganze in nationales Recht übersetzt. 


Hinter dem sperrigen Namen steht die Pflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, standardisiert und messbar darüber zu informieren, wie sich ihr Geschäftsgebaren auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern müssen ab sofort nicht nur finanziell bilanzieren, sondern auch über ihr soziales und ökologisches Handeln Rechenschaft ablegen.

Ziel ist es, Anreize zu schaffen, damit Unternehmen, Banken und Versicherungen in Europa verantwortungsvoller und nachhaltiger handeln. Die Berichtspflicht sorgt für eine größere Transparenz der Geschäftsabläufe, indem die CSR-Richtlinie unterschiedliche Verfahrensweisen europaweit vereinheitlicht. Unternehmen aller Mitgliedstaaten sollen nun zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung einheitlich berichten und die veröffentlichten Daten vergleichbar gemacht werden. (Quelle: https://www.nachhaltigkeitsrat.de)

Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017 und wird damit bereits für das Geschäftsjahr 2017 wirksam. Viele Unternehmen konnten diese Frist jedoch nicht einhalten, oft fehlt entsprechend geschultes Personal.

Hier kann unser berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot „Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement“ ansetzen und helfen. Insbesondere die Module, die zum kommenden Wintersemester mit Start im September angeboten werden, vermitteln entscheidendes Know-How rund um eine Nachhaltigkeitsstrategie für Unternehmen.

Wie erkennt man nachhaltige Innovationspotentiale eines Unternehmens, eines Verbands oder einer Kommune? Welche Entwicklungschancen bietet eine nachhaltige Entwicklung Ihrer Organisation? Der Zertifikatskurs M4 befähigt Sie, eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie für Ihre Organisation zu konzipieren und zu formulieren. Ganz anwendungs- und lösungsorientiert lernen Sie technische, organisatorische und soziale Nachhaltigkeitsinnovationen zu identifizieren und zu entwickeln. Sie sind in der Lage, diese Ideen aktiv zu kommunizieren sowie Ihre Kolleg*innen und Ihr Umfeld dafür zu begeistern.

Praxispartner und Nachhaltigkeitsexperten vermitteln praxisnahes Wissen zu Managementinstrumenten, mit denen Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und steuern können. Anhand von Fallstudien und Erfolgsbeispielen lernen Sie, welche Management- und Controllinginstrumente Ihnen zur Erfolgskontrolle zur Verfügung stehen und können deren Stärken und Schwächen im Hinblick auf Ihre Organisation und Branche abschätzen. Sie lernen Prinzipien von Leadership und Teamführung, die die Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und die Nachhaltigkeitskommunikation unterstützen. In diesem Modul wird auch ganz konkret das Erstellen eines CSR-Berichtes behandelt.

Werden Sie Change Agent und Nachhaltigkeitsexpert*in für Ihr Unternehmen!
Sie sind herzlich eingeladen, sich bei unserem berufsbegleitenden Weiterbildungsangebot umzuschauen und sich mit Fragen an uns zu wenden. Die Zertifikatskurse können auch einzeln absolviert werden.

Eine Anmeldung erfolgt über nachhaltigkeitsmanagement@hnee.de bis zum 31. August 2017. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen. Für Ihre Fragen empfehlen wir eine persönliche Beratung per Telefon, in Eberswalde oder Berlin oder bei einer unserer Online-Infoveranstaltungen.

Bitte wenden Sie sich an unser Team:

Nadine Dembski (Studiengangskoordinatorin)
E-Mail: nadine.dembski@hnee.de
Tel.: +49 3334 657 313

Prof. Dr. Benjamin Nölting (Studiengangsleiter)
E-Mail: benjamin.noelting@hnee.de

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