Anrechnung von Kompetenzen bei der Zulassung

Die Bildungspolitik setzt zunehmend darauf, „lebenslanges Lernen“ zu fördern, die Hochschulen zu öffnen und Kompetenzen in den Mittelpunkt der Lernprozesse zu stellen. Diese Kompetenzen sollen als gleichwertig anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie an der Hochschule, bei anderen Bildungsträgern oder in der Praxis erworben worden sind. Dies ist insbesondere für Interessierte an berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten relevant: Da Kompetenzerwerb nicht mehr trennscharf einzelnen Bildungsträgern zugeordnet werden kann, öffnen sich neue Möglichkeiten der Anrechnung von Kompetenzen bei der Zulassung. Denn: Die Befähigung zur anwendungsorientierte Problemlösung auf wissenschaftlicher Grundlage fordert die Kombination verschiedenartiger Kompetenzen.

Die HNEE ist bestrebt, diese umzusetzen. In diesem Sinne wird ein Leitfaden entwickelt, der die Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen zur Zulassung transparent regelt. Er umfasst etwa die Möglichkeit der Anrechnung von außercurricular (d.h. ohne als Studierende/r an einer Hochschule eingeschrieben zu sein) belegten Lehrveranstaltungen vor der Zulassung und von Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereiches erworben wurden (z.B. in Form eines Praxisprojekts, einer Reflexion der beruflichen Praxis oder eines Portfolios). Mittelfristig ist auch eine Eignungsprüfung denkbar, über die eine Zulassung ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erlangt werden kann. Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an das Studiengangsteam.

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