Neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO) erweitert Zugangsmöglichkeiten zum Masterstudium

Mit Beginn des Wintersemesters 2015/2016 tritt eine überarbeitete Fassung der Studien- und Prüfungsverordnung (SPO) für unseren Master-Studiengang Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement in Kraft. Die bedeutendste Weiterentwicklung ergibt sich im Bereich der Zugangsvoraussetzungen. Im Regelfall bestehen die Voraussetzungen aus dem Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit 240 ECTS-Leistungspunkten (i.d. Regel 8 Semester Studiendauer) zuzüglich einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufspraxis.

Mit der neuen Studien- und Prüfungsverordnung steht unser Studiengang in begründeten Einzelfällen nun auch für Bewerber*innen offen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Dabei gibt es folgende wichtige Unterscheidungen:

  1. Bewerber*innen, die kein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder einen ersten qualifizierenden Hochschulabschluss mit 180 ECTS- Leistungspunkten haben, müssen sich einer Eingangsprüfung unterziehen. Der genaue Umfang dieser Eingangsprüfung ist unter §7 in der Studien- und Prüfungsverordnung (SPO) definiert. Ist kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorhanden, muss zudem eine 5-7-jährige verantwortliche berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden.
  2. Bewerber*innen, die einen Studienabschluss mit 210 ECTS- Leistungspunkten haben, können die für die fehlenden 30 ECTS-Leistungspunkte durch die Absolvierung eines Zertifikatsmoduls mit mindestens 30 ECTS-Leistungspunkten erreichen. Genaueres hierzu findet sich in §6 der Studien- und Prüfungsverordnung (SPO). Alternativ steht diesen Bewerber*innen wie in Punkt 1 der Weg offen, eine Eingangsprüfung zu absolvieren.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03334 657 313 oder unter nachhaltigkeitsmanagement@hnee.de.

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